Allgemeine Geschäftsbdingungen
Die nachfolgenden AGB gelten für alle uns erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Jeder der Werbeagentur erteilter Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
1.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Werbeagentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Werbeagentur, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt ⁄ AGD übliche Vergütung als vereinbart.
1.4. Die Werbeagentur überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5. Die Werbeagentur hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Werbeagentur zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt ⁄ AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
1.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2. Vergütung
2.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt ⁄ AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
2.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und ⁄ oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
2.3. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die Werbeagentur berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
2.4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Werbeagentur für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3. Fälligkeit der Vergütung
3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Werbeagentur hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
3.2. Bei Zahlungsverzug kann die Werbeagentur Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt ⁄ AGD gesondert berechnet.
4.2. Die Werbeagentur ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Werbeagentur entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Werbeagentur abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Werbeagentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungs rechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5.3. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
5.4. Die Werbeagentur ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Werbeagentur dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Werbeagentur geändert werden.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Werbeagentur Korrekturmuster vorzulegen.
6.2. Die Produktionsüberwachung durch die Werbeagentur erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Werbeagentur berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Die Werbeagentur haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber dem Designer 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Die Werbeagentur ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
7. Haftung
7.1. Die Werbeagentur verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
7.2. Die Werbeagentur verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für seine Erfüllungsgehilfen nicht. 7.3. Sofern die Werbeagentur notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Werbeagentur. Die Werbeagentur haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.4. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Werbeagentur.
7.6. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet die Werbeagentur nicht.
7.7. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Werbeagentur geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Werbeagentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Werbeagentur eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8.3. Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller der Werbeagentur übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Werbeagentur von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
Über die allgemeinen Geschäftsbedingungen der RpunktMEDIA GmbH hinaus, gelten folgende zusätzliche Bestimmungen für den Geschäftsbereich Internet:
1. Geltungsbereich
1.1 Die Werbeagentur erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage eines Vertrages und den allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn die Werbeagentur dieses schriftlich oder mündlich bestätigt.
2. Zahlungsbedingungen
2.1. Rechnungsbeträge der Domain sind halbjährlich im vorraus fällig. Die Werbeagentur zieht die Rechnungsbeträge üblicherweise vom Konto des Kunden ein.
2.2. Die Werbeagentur ist berechtigt Leistungen zu sperren, wenn keine rechtzeitige Zahlung der Vergütung durch den Kunden erfolgt. Dies gilt auch für den Fall, daß beim Bankeinzug eine Rückgabe der Bank wegen mangelnder Deckung oder wegen Widerspruch erfolgt. Hält der Zahlungsrückstand länger als 30 Tage an, ist die Werbeagentur berechtigt, die Internetseite sowie Zugangsaccounts des Kunden mit dessen Daten zu löschen.
3. Auftragsabwicklung
3.1. Erstellt die Werbeagentur für den Kunden Internetangebote, so hat der Kunde während der Erstellung die Möglichkeit Beanstandungen umgehend der der Werbeagentur mitzuteilen. Die Erstellung des Angebotes und des Auftrages wird so durchgeführt, wie es mit dem Kunden besprochen wurde. Der Umfang der Seiten, Auflage und Vergütung wird vorher bestätigt und vertraglich festgehalten. Spätere Änderungen, die ausserhalb des Vertrages liegen, hat der Kunde zu Vertreten und sind kostenpflichtig.
3.2. Für Webdesign, Programmierung und Grafikgestaltung inkl. Video, Animation usw. leistet der Kunde eine Anzahlung in Höhe von 50% der zu erwartenden oder festgelegten Kosten. Dies gilt, soweit nich anders vereinbart, ab dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Verzögert der Kunde Anlieferung von Informationen zur Erstellung des Auftrags, ist die Werbeagentur berechtigt den Restbetrag in Rechnung zu stellen und vom Konto des Kunden abzubuchen. Das Angebot wird dann später erstellt. Liefert der Kunde auch nach 3-maliger Abmahnung durch die Werbeagentur die Unterlagen nicht an, verfällt der Auftrag hierfür und der Werbeagentur steht der Restbetrag als Schadensersatz zu. Ein weiteres Arbeiten an dem Projekt ist dann neu zu berechnen und ein neuer Vertrag ist zu schließen. Es fallen dann neue Kosten an.
4. Haftung und Haftungsbeschränkungen
4.1. Die Werbeagentur übernimmt keinerlei Haftung gegenüber Dritten wegen lagernden und abrufbaren Daten seiner Kunden. Der Kunde haftet für all seine Aktivitäten und Angebote gegenüber Dritten. Ebenso haftet er für Verstöße gegen ©-Rechte Dritter. Der Kunde stellt die Werbeagentur von jeder Mithaftung frei.
4.2. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass nach Auftragsbeendigung und Bestätigung des Auftragsgebers die Nutzung der Internetseite, Buchungssysteme und Shops auf seine eigene Gefahr erfolgt. Die Werbeagentur bestätigt die volle Funktion und Abwicklung der Internetseite, Buchungssysteme und Shops bis zur Nutzungsübergabe.
4.3. Auftretenden Schäden, die den Inhalt des Auftrages betreffen, werden nach Benachrichtigung vom Kunden an die Werbeagentur, innerhalb von 3 Werktagen behoben.
4.4. Der Kunde haftet für jegliche Inanspruchnahme des Internetseite, Buchungssysteme und Shops die durch die Benutzerkennung des Kunden oder der von ihm bezeichneten Benutzer erfolgt. 4.5.Weder die Werbeagentur noch dessen Informationslieferanten, Lizenzgeber, Angestellte oder Vertreter gewährleisten, daß der Dienst ununterbrochen und fehlerfrei zur Verfügung steht, ebenso wenig sichern die vorgenannten Personen zu oder übernehmen die Gewährleistung dafür, daß durch die Benutzung der Dienste bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
4.6. Der Dienst wird so erbracht, wie er aktuell vorliegt, ohne daß irgendeine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung insbesondere hinsichtlich des Bestehens von Urheber- oder sonstigen Rechten, der Handelstauglichkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck gegeben wird.
4.7. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht, soweit nach den auf diese Vereinbarung anwendbaren Gesetzen gehaftet wird.
4.8. Weder die Werbeagentur noch andere Personen, die an der Entwicklung, Herstellung oder Bereitstellung des Dienstes beteiligt sind, haften für Schäden aller Art, insbesondere nicht für Folgeschäden wie entgangener Gewinn, die im Rahmen der Benutzung des Dienstes oder der Unmöglichkeit oder Erschwerung der Benutzung des Dienstes oder als Folge der Verletzung einer Gewährleistungs-Verpflichtung entstanden sind.
4.9. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, daß die Bedingungen dieser Bestimmung auch für Drittlieferungen gelten.
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist der Sitz der Werbeagentur. Sollte eine der Klauseln der AGB unwirksam sein oder werden, so werden die verbleibenden Klauseln davon nicht berührt.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Vereinbarungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.